Gemeinschaftspraxis Neurologie und Psychiatrie Sankt Ingbert

Dr. Richard Rohrer, Dr. Polina Monowski, Dr. Barbara Dillmann, Angela Rohrer, Dr. Stephanie Müller



Herzlich Willkommen in der Neurologischen und Psychiatrischen Gemeinschaftspraxis Sankt Ingbert 



Liebe Patientinnen und Patienten 

ab 1. Januar ist die Nutzung des elektronischen Rezepts verpflichtend.

Diese Änderung hat Konsequenzen für die Praxisorganisation und für Sie:

  • Keine Rezepte mehr ohne zuvor eingelesene Versichertenkarte
  • Wiederholungsrezepte können nach Bestellung erst am Folgetag in der Apotheke eingelöst werden.

ausführlichere Informationen finden Sie dazu weiter unten 

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Wir bemühen uns durchgehend telefonisch erreichbar zu sein , es sind mehrere Leitungen parallel geschaltet. Zu Beginn läuft immer ein kurze Ansage, die Sie bitte zu Ende anhören sollten. Sie haben dann grundsätzlich die Möglichkeit, ein Rezept auf dem Anrufbeantworter zu bestellen. Wenn Sie in der Leitung bleiben, werden Sie automatisch mit einer Mitarbeiterin verbunden. Bitte haben Sie Verständnis, wenn es aufgrund erhöhten Telefonaufkommens zu Wartezeiten oder Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit kommt.   

Termine/Terminabsage:

Sollten Sie Ihren geplanten Termin nicht wahrnehmen können oder wollen, haben wir dafür Verständnis. Wir bitten aber um rechtzeitige Mitteilung, damit diese Termine wieder vergeben werden können. So kann jeder mithelfen, die Wartezeiten zu verkürzen.

Eine Terminabsage oder Information Ihrerseits ist auch per Mail möglich. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir Ihre Mails aufgrund der Arbeitsdichte in der Praxis nicht beantworten können.


Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit


Ausführlichere INFORMATIONEN ZUM eREZEPT
Ab dem 1. Januar 2024 sind sowohl Ärzte als auch Patienten verpflichtet, das eRezept (bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung) zu nutzen.
Das elektronische Rezept (eRezept) wird digital im Praxissystem erstellt und muss dann von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt digital signiert werden.
Nach erfolgreicher Signatur wird das eRezept papierlos an den zentralen eRezept-Server übermittelt. Sie benötigen dafür keinen Ausdruck.
Wenn Sie in der Apotheke Ihre Versichertenkarte vorweisen, ruft die Apotheke später die Rezeptdaten vom Server ab. Alternativ zur Versichertenkarte kann auch eine App genutzt werden.
Ist beides nicht möglich ist auch ein spezieller Rezept-Ausdruck mit einem QR-Code möglich.
Da der oben skizzierte Vorgang deutlich zeitaufwändiger ist, können Ihnen keine Rezepte mehr während der Sprechstunde ausgehändigt werden.


Künftiger Ablauf für die Ausstellung von Rezepten
Das Einlesen der Versichertenkarte ist vor Rezeptausstellung zwingend erforderlich
Bei Rezeptbestellung von Wiederholungsrezepten kann die ärztliche Signatur aber erst nach der regulären Sprechstunde erfolgen.
Nutzen Sie die Versichertenkarte oder die App, können Sie damit am Folgetag die Apotheke aufsuchen.
Benötigen Sie einen Rezept-Ausdruck, kann dieser erst am Folgetag in der Praxis abgeholt werden.
Bei einem regulären Sprechstundentermin erfolgt die Rezeptverordnung meist direkt am Termin.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die bundesweite Umsetzung der Digitalisierungsstrategie uns zwingt Arbeitsabläufe zu ändern. Es ist uns bewusst, dass dies auch Konsequenzen für Sie hat.